Haushaltsausschuss
Der Haushaltsausschuss ist mit 41 Mitgliedern der größte aller 22 ständigen Ausschüsse. Seine Hauptaufgabe besteht darin, den von der Bundesregierung jährlich vorzulegenden Entwurf des Bundeshaushalts (§ 95 GOBT) federführend zu beraten.
Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung

Quelle: www.deutscher-bundestag.de Die drei hauptsächlichen Aufgabenbereiche dieses Ausschusses sind - wie sein Name bereits verrät - die Wahlprüfung, Immunitätsangelegenheiten und Fragen bezüglich der Geschäftsordnung.
Die Mitglieder des Ausschuss für Wahlrpüfung, Immunität und Geschäftsordnung sind für die Überprüfung der Wahlen zum Deutschen Bundestag und auch für die Wahl der deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments hinsichtlich Wahlvorbereitung, -durchführung und Stimmenauszählung zuständig. Weiterhin kümmern sie sich im Immunitätsangelegenheiten der Abgeordneten und helfen in unklaren Situationen bei der richtigen Anwendung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages. Außerdem finden Beratungen gibt es Beratungen über Änderungsanträge der Geschäftsordnung.
Richterwahlausschuss

Quelle: www.deutscher-bundestag.de, © dpa Der Richterwahlausschuss - oder auch Wahlausschuss - ist ein Gremium des Deutschen Bundestages.
Die 16 Richter des Bundesverfassungsgerichts werden zur Hälfte vom Bundestag - von den Mitliedern des Richterwahlausschusses - und zur Hälfte vom Bundesrat gewählt. Der Wahlausschuss besteht aus 12 Mitgliedern.
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Quelle: www.deutscher-bundestag.de Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages beschäftigt sich mit Gesetzentwürfen, Anträgen, Berichten, Entschließungen und EU-Vorlagen zu den Themen Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Schwerpunktmäßig geht es um die Verknüpfung der Themengebiete miteinander: Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Gleichstellung von Frauen und Männern, selbständiges Leben im Alter, Unterstützung der Jugend und Förderung von Kindern.
Gemeinsamer Ausschuss

Quelle: www.bundestag.de Dieser Ausschuss ist ein gemeinsamer Ausschuss von Bundesrat und Bundestag, der zu zwei Dritteln aus Abgeordneten des Bundestags und zu einem Drittel aus Mitgliedern des Bundesrates besteht.
Im Verteidigungsfall ist der Gemeinsame Ausschuss das Notparlament, falls der Bundestag nicht zusammenkommen kann.
Vermittlungsausschuss

Quelle: www.deutscher-bundestag.de Wie der Wahlausschuss und der Gemeinsame Ausschuss, besteht auch der Vermittlungsausschuss aus Mitgliedern des Bundestags und des Bundesrates.
Im Falle, dass im Bundesrat keine Mehrheiten für vom Bundestag beschlossene Gesetze gefunden werden, ist es Aufgabe des Vermittlungsausschuss, einen Konsens zwischen den beiden Instanzen herzustellen.


