Die 16 Richter des Bundesverfassungsgerichts werden jeweils zur Hälfte von
Bundestag und Bundesrat gewählt. Die Wahl der vom Bundestag zu wählenden
Richter übernimmt der Wahlausschuss, der zu Beginn jeder Wahlperiode eingesetzt
wird. Seine 12 Mitglieder sind Abgeordnete der im Bundestag vertretenen
Fraktionen
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