Bundesverfassungsgericht präzisiert Parlamentsbeteiligung der Koalition
BERLIN. Zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Ausgestaltung der
parlamentarischen Beteiligung in eiligen Fällen der Eurostabilisierung erklärt
der haushaltspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Otto
FRICKE:
Auf Initiative der FDP ist es der Koalition gelungen, einen flächendeckenden
Parlamentsvorbehalt für alle Handlungen der Europäischen
Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) zu schaffen, durch die das Budgetrecht
berührt wird. Gleichzeitig konnten wir mit der Einrichtung eines kleinen
Entscheidungsgremiums den Anforderungen an schnelles und vertrauliches Handeln
gerecht werden, wie es im Bereich von Sekundärmarktaktivitäten notwendig ist.
Dies ist Ergebnis einer schwierigen Abwägung von parlamentarischen Rechten
jedes einzelnen Abgeordneten und dem Erfordernis einer praktisch durchführbaren
Eurostabilisierung. Wir begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht dieses
Entscheidungsgremium nun als grundsätzlich verfassungskonform anerkannt
hat.
Die Präzisierungen, die das Gericht im Hinblick auf die konkreten Fälle, in
denen das Gremium entscheiden kann, vorgenommen hat, begrüßen wir ebenfalls und
werden sie zeitnah umsetzen.
Die Koalition hat mit der erstmaligen Einführung eines durchgehenden
Parlamentsvorbehaltes für alle wichtigen Entscheidungen im Zuge der
Eurostabilisierung eine substanzielle Stärkung der Demokratie unter
gleichzeitiger Wahrnehmung unserer Verantwortung bei der europäischen
Integration erreicht.
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