
Die Pressestelle des Gesundheitsministeriums hatte am Wochenende reichlich zu tun, den Dienstwagengebrauch der Ministerin zu erklären. Was machte der Wagen samt Fahrer im fernen Spanien? Und wer kommt für die Kosten der rund 5000 Kilometer langen Reise Berlin-Alicante-Berlin auf?
Um alles hinreichend zu klären, wollen Politiker von FDP und Grünen die SPD-Ministerin sogar in den Haushaltsausschuss des Bundestages laden. Sie solle darlegen, warum sie ihre gepanzerte Limousine an ihren Urlaubsort in Spanien habe nachkommen lassen, sagte der Vorsitzende des Haushaltsausschusses, Otto Fricke (FDP), in der Bild am Sonntag. Zudem solle die Ministerin erklären, warum es nicht möglich gewesen sei, dass die Botschaft ihr einen Wagen zur Verfügung stelle.
Auch Parteikollege und Bundestagsabgeordneter Patrick Döring (FDP), zweifelt am korrekten Verhalten der Ministerin. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass die deutsche Botschaft in Madrid nicht in der Lage sein soll, die Ministerin zu einem oder mehreren Vorträgen zu fahren", sagte Döring der Neuen Presse.
Grünen-Haushälter Alexander Bonde forderte ebenfalls einen Nachweis für die Notwendigkeit, den Dienstwagen nach Spanien nachkommen zu lassen. "Nur der Verweis auf dienstliche Termine reicht nicht und ist auch nicht plausibel", sagte er der Saarbrücker Zeitung.
"Sie ist die falsche Frau im Kabinett"
Selbst der Koalitionspartner CDU konnte sich angesichts des großen öffentlichen Interesses an dem Vorfall nicht mehr mit Kritik zurück halten. CDU-Haushaltspolitiker Georg Schirmbeck nannte es in einem Gespräch mit der Neuen Osnabrücker Zeitung "eine skandalöse Verschwendung von Steuergeldern, dass die SPD-Politikerin ihre Dienstlimousine plus Chauffeur quer durch Europa bis zu ihrem spanischen Urlaubsort geschickt hat". Da die Amtszeit der Ministerin ohnehin abgelaufen ist, erübrige sich die Forderung nach ihrem Rücktritt, sagte Schirmbeck. "Aber dass sie sich so einen dicken Klops leistet, zeigt: Sie ist die falsche Frau im Bundeskabinett."
Schadensbegrenzung im Ministerium
Das Gesundheitsministerium hatte am Sonntag versucht, den politischen und moralischen Schaden zu begrenzen: Ulla Schmidt habe den Wagen "mehrfach dienstlich und privat genutzt", hieß es in einer Erklärung. Zu den dienstlichen Terminen hätten etwa Besuche in Seniorenheimen und Krankenhäusern gehört. Alle Fahrten, die privat gewesen seien, würden auch privat abgerechnet. Die Ministerin werde dazu alle Unterlagen offenlegen.
Dass Schmidts Dienstwagen in Spanien umherfuhr, war bekannt geworden, nachdem die Mercedes-Limousine der S-Klasse in Schmidts spanischem Urlaubsort bei Alicante abhanden kam. Diebe hatten sich des Fahrzeugs bemächtigt. Sie hatten Schmidts Chauffeur den Schlüssel aus der Unterkunft gestohlen.
Mit der Opposition fordert auch der Bund der Steuerzahler eine rasche Aufklärung der Angelegenheit. Der Verband werde Schmidt schreiben und Aufklärung verlangen, warum der Dienstwagen knapp 5000 Kilometer durch Europa gebracht werden müsse, sagte Geschäftsführer Reiner Holznagel. "Nur für den Fahrkomfort einer Ministerin dürfen Steuergelder nicht verschwendet werden." Ulla Schmidt ist nicht die erste Politikerin, die aufgrund privater Nutzung dienstlicher Privilegien in die Kritik gerät. 2001 musste sich der damalige Verteidigungsminister Rudolf Scharping (SPD) wegen der Nutzung der Flugbereitschaft für einen Besuch bei seiner Freundin auf Mallorca den unangenehmen Fragen der Kritiker stellen. Zwar musste er erst ein knappes Jahr später sein Amt aufgeben, die Affäre beschädigte ihn jedoch nachhaltig. Im selben Jahr musste Finanzminister Hans Eichel (SPD) im Haushaltsausschuss zu zahlreichen Flügen von Berlin ins heimische Frankfurt Stellung beziehen. Ohne Folgen blieb 1995 eine "Flugaffäre" für die damalige Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU), die mit der Flugbereitschaft auffällig oft in die Schweiz geflogen war, wo ihre Tochter lebte.
Im Fall von Ulla Schmidt ist bislang noch nicht geklärt, ob es sich um einen Verstoß gegen die ministerialen Regeln handelt. Rechtlich wird die Dienstwagennutzung seit dem 1. Juli 1993 in den sogenannten "Richtlinien für die Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen in der Bundesverwaltung (DKfzR)" geregelt. In den Richtlinien ist definiert, in welchen Fällen Politiker für ihre Arbeit mit dem Dienstwagen reisen dürfen.









